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Ersterteilung/ Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Möchten Sie erstmal eine Fahrerlaubnis beantragen bzw. Ihre vorhandene Fahrerlaubnis um eine Klasse erweitern, ist zunächst eine Anmeldung bei einer von Ihnen gewählten Fahrschule erforderlich. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Antragsunterlagen.

Die anschließende Antragstellung kann durch Sie persönlich oder durch die Fahrschule erfolgen.

Nach Prüfung der Antragsvoraussetzung wird der entsprechende Auftrag an die zuständige Prüfstelle übersendet, um die erforderliche Prüfung durchzuführen. Die Prüftermine sind mit der Fahrschule abzustimmen. Auch die Prüfnummer wird durch die Fahrschule an Sie gegeben.

Der Führerschein wird nach den bestandenen Prüfungen und Erreichen des Mindestalters bestellt.

Ihr auszuwählendes Anliegen bei der Online-Terminbuchung wäre:

Fahrerlaubnisbehörde -> Erteilung/ Erweiterung Fahrerlaubnis/ Fahrerkarte -> Zutreffendes Anliegen auswählen

Antragstellung

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum der Meldebescheinigung bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • ausgefüllter Antrag mit Stempel der Fahrschule
  • Sehtest
  • Nachweis Erste Hilfe gem. § 19 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
  • wenn alleiniges Sorgerecht: entsprechender Nachweis (z.B. Negativbescheinigung vom Jugendamt, Scheidungsurteil etc.)
  • schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • ein (aktuelles) biometrisches Passbild

zusätzlich für Klasse C, C1, CE, C1E

  • Gutachten über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)

zusätzlich für Klasse D, D1, DE, D1E

  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz
  • Gutachten über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
  • Leistungstest, u.a. mit Überprüfung der Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit

Hinweis:

Gemäß § 17 Abs. 3 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) ist die praktische Prüfung am Ort der Hauptwohnung oder dem Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen. Soll die praktische Prüfung an einem anderen als den oben genannten Orten stattfinden, so ist dem Antrag eine schriftliche Begründung zum abweichenden Prüfort beizufügen. Danach wird durch die Fahrerlaubnisbehörde eine Prüfung einer möglichen Ausnahmegenehmigung vorgenommen.


Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage ist der § 21 ff. FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung).

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