Internationaler Führerschein
In Ländern außerhalb der EU ist der EU-Kartenführerschein häufig nicht ausreichend. Neben diesem benötigen Sie in den meisten Ländern zusätzlich einen internationalen Führerschein.
Internationale Führerscheine gibt es mit Gültigkeitsdauer von einem oder von drei Jahren. Die Dauer, die Sie ausgestellt bekommen, hängt von den entsprechenden rechtlichen Regelungen in Verbindung mit dem Land, in das Sie reisen wollen ab.
Dies wird jedoch bei Antragstellung festgestellt.
Die Dauer des internationalen Führerscheins darf nicht über die Dauer des nationalen Führerscheins hinausgehen.
Ihr auszuwählendes Anliegen bei der Online-Terminbuchung wäre:
Fahrerlaubnisbehörde -> Erteilung/ Erweiterung Fahrerlaubnis/ Fahrerkarte -> Internationaler Führerschein
Antragstellung
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum der Meldebescheinigung bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- EU- Kartenführerschein
- ein (aktuelles) biometrisches Passbild
Sind Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins, ist dieser vor Ausstellung des internationalen Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen sind:
- § 25a, § 25 b FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
- § 8, § 9 der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr.