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Dienstfahrerlaubnis

Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen lediglich zum Führen von entsprechenden Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnisse).

Der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis darf nur während des Dienstverhältnisses von der Dienstfahrerlaubnis Gebrauch machen.

Es besteht die Möglichkeit der Umschreibung in den EU-Kartenführerschein.

Ihr auszuwählendes Anliegen bei der Online-Terminbuchung wäre:

Fahrerlaubnisbehörde -> Verlängerung/ Umtausch/ Umschreibung -> Umtausch Dienstführerschein in EU-Kartenführerschein

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde Hildburghausen.

Für diese benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum der Meldebescheinigung bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • Dienstführerschein
  • aktueller Führerschein (falls vorhanden)
  • ein (aktuelles) biometrisches Passbild

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen sind die § 26, § 27 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung).

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