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Pflichtumtausch

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind in den derzeit gültigen EU-Kartenführerschein zu tauschen.

Bereits seit dem 01.01.1999 wurde die erste Generation der Kartenführerscheine ausgestellt. Diese erhielten jedoch bis zum 18.01.2013 keine eingetragene Befristung.

Aufgrund dessen sind auch diese Führerscheine neben den Papierführerscheinen umzutauschen.

Der aktuelle EU-Führerschein wird für eine Dauer von 15 Jahren befristet.

Hinweis:

Auf Wunsch erhalten Sie ihren alten Führerschein entwertet zurück, um ihn als Andenken aufzubewahren.

Ihr auszuwählendes Anliegen bei der Online-Terminbuchung wäre:

Umtausch Alt-Führerschein/ Fahrerlaubnisbehörde

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

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Antragstellung

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum der Meldebescheinigung bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • aktueller Führerschein
  • ein (aktuelles) biometrisches Passbild

Wurde Ihr Führerschein von einer anderen Behörde als der Fahrerlaubnisbehörde Hildburghausen ausgestellt, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich.

Diese können Sie bei der entsprechenden Behörde telefonisch beantragen oder von uns beantragen lassen.

Hinweis:

Der Termin zum Umtausch kann auch vor Vorlage der Karteikartenabschrift erfolgen. Sollten nach Erhalt der Daten Unstimmigkeiten auftreten, setzt sich die Fahrerlaubnisbehörde Hildburghausen für einen entsprechenden Abgleich mit Ihnen (telefonisch) in Verbindung.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen sind:

  • § 25 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
  • Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein (Dritte EU-Führerscheinrichtlinie).


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