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Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Ihr auszuwählendes Anliegen bei der Online-Terminbuchung wäre:
Fahrerlaubnisbehörde -> Ersatzführerschein -> entsprechendes Anliegen auswählen
Antragstellung
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum der Meldebescheinigung bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- ein (aktuelles) biometrisches Passbild
zusätzlich für Klasse C, C1, CE, C1E
- Gutachten über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
zusätzlich für Klasse D, D1, DE, D1E
- Führungszeugnis für behördliche Zwecke nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz
- Gutachten über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage ist der §§ 23 f. FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung).