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Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

Ihr auszuwählendes Anliegen bei der Online-Terminbuchung wäre:

Fahrerlaubnisbehörde -> Ersatzführerschein -> entsprechendes Anliegen auswählen

Antragstellung

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum der Meldebescheinigung bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • ein (aktuelles) biometrisches Passbild

zusätzlich für Klasse C, C1, CE, C1E

  • Gutachten über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)

zusätzlich für Klasse D, D1, DE, D1E

  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz
  • Gutachten über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage ist der §§ 23 f. FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung).

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