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Mopedführerschein mit 15

Seit dem 28.07.2021 kann die Fahrerlaubnisklasse AM bundesweit mit 15 erworben werden.

Diese ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt mit Vollendung des 16. Lebensjahres.

Ihr auszuwählendes Anliegen bei der Online-Terminbuchung wäre:

Fahrerlaubnisbehörde -> Erteilung/ Erweiterung Fahrerlaubnis/ Fahrerkarte -> Mopedführerschein mit 15

Antragstellung

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum der Meldebescheinigung bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • ausgefüllter Antrag mit Stempel der Fahrschule
  • Sehtest
  • Nachweis Erste Hilfe gem. § 19 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
  • wenn alleiniges Sorgerecht: entsprechender Nachweis (z.B. Negativbescheinigung vom Jugendamt, Scheidungsurteil etc.)
  • schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • ein (aktuelles) biometrisches Passbild

Sonstiges

Nach bestandener Prüfung und vorhandenen Mindestalter wird dem Fahranfänger kein EU-Kartenführerschein, sondern ein Vorläufiger Nachweis der Fahrtberechtigung (VNF) ausgehändigt.

Die Bestellung des EU-Kartenführerscheins erfolgt nach Mitteilung über die bestandenen Prüfungen und Erreichen des Mindestalters.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage ist die FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung).

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