Verlust/ Diebstahl/ Ersatz
Ist ein Führerschein abhandengekommen, gestohlen oder vernichtet worden, hat der Inhaber dies bei der Fahrerlaubnisbehörde in Hildburghausen unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.
Ihr auszuwählendes Anliegen bei der Online-Terminbuchung wäre:
Fahrerlaubnisbehörde -> Ersatzführerschein -> entsprechendes Anliegen auswählen
Antragstellung
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum der Meldebescheinigung bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- ein (aktuelles) biometrisches Passbild
Verlust
Bei dem Verlust eines Führerscheins ist eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Diebstahl
Wurde ein Führerschein gestohlen, ist bei Antragstellung die Diebstahlsanzeige der Polizei mitzubringen.
Ersatz
Ein Ersatzdokument kann unter anderem bei Beschädigung oder Zerstörung des Führerscheins beantragt werden.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage ist § 25 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung).