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Verlust/ Diebstahl/ Ersatz

Ist ein Führerschein abhandengekommen, gestohlen oder vernichtet worden, hat der Inhaber dies bei der Fahrerlaubnisbehörde in Hildburghausen unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. 

Ihr auszuwählendes Anliegen bei der Online-Terminbuchung wäre:

Fahrerlaubnisbehörde -> Ersatzführerschein -> entsprechendes Anliegen auswählen

Antragstellung

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum der Meldebescheinigung bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • ein (aktuelles) biometrisches Passbild

Verlust

Bei dem Verlust eines Führerscheins ist eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. 

Diebstahl

Wurde ein Führerschein gestohlen, ist bei Antragstellung die Diebstahlsanzeige der Polizei mitzubringen.

Ersatz

Ein Ersatzdokument kann unter anderem bei Beschädigung oder Zerstörung des Führerscheins beantragt werden.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage ist § 25 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung).


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