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Änderung Saisonzeitraum
Ein Saisonkennzeichen beschränkt die Zulassung eines Fahrzeuges auf einen bestimmten Betriebszeitraum von mindestens zwei Monaten bis höchstens elf Monaten. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt und abgestellt werden.
Das Fahrzeug ist immer für volle Monate zugelassen, d. h. vom ersten bis letzten Tag des Monates.
Für den Antrag auf Zuteilung eines Saisonkennzeichens sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- Vorlage der bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer – 7-stelliger Code – für Saisonkennzeichen)
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden
Für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens im Rahmen einer Fahrzeugzulassung können unter Umständen weitere Unterlagen erforderlich sein.
Saisonkennzeichen