Ausfuhrkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen) werden zugeteilt, wenn dieses dauerhaft ins Ausland verbracht und dort zugelassen werden sollen.
Ein Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich befristet gültig. Die Gültigkeit beträgt maximal 30 Tage.
Am Fahrzeug muss grundsätzlich die Kontrolle der Fahrzeugidentifizierungsnummer durchgeführt werden. Dieses kann entweder eine Bestätigung einer amtlichen Prüforganisation sein oder es ist die Vorführung des Fahrzeuges in der Zulassungsstelle Hildburghausen notwendig.
Ausfuhrkennzeichen können nur bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes des Halters beantragt werden.
Sofern der zukünftige Halter keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, muss eine empfangsbevollmächtigte Person mit Wohnsitz im Landkreis Hildburghausen benannt werden. Auf die Anschrift dieser Person wird das Ausfuhrkennzeichen zugelassen.
Für den Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei zugelassenen Fahrzeugen das amtliche Kennzeichen
- Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- Versicherungsbestätigung inkl. Versicherungsnachweis für Ausfuhrkennzeichen (Gelbe Versicherungskarte)
- ausgefüllter Vordruck Empfangsbevollmächtigung, sofern kein Wohnsitz in Deutschland besteht (Empfangsbevollmächtigung)
- amtliches Ausweisdokument des Empfangsbevollmächtigten
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden