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Oldtimer-Zulassung

Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.

Auf den Kennzeichen wird dies durch ein "H" kenntlich gemacht.

Für den Antrag auf Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
  • Gutachten nach § 23 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - Oldtimergutachten) einer amtlichen Prüforganisation
  • Vorlage der bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden

Für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens im Rahmen einer Fahrzeugzulassung können unter Umständen weitere Unterlagen erforderlich sein.

Oldtimer @Pixabay RussPhotographer © Pixabay
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