Zulassung eines Neufahrzeuges mit Einzelbetriebserlaubnis § 13 EG-FGV - wird gesondert geprüft
Ein Neufahrzeug, zu dem keine EG-Typgenehmigung oder EG-Kleinserien-Typgenehmigung vorhanden ist, bedarf einer Einzelgenehmigung.
Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren:
Genehmigungsbehörden zur Erteilung der Einzelgenehmigungen sind in Thüringen ausschließlich die zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt durch Zulassung des Fahrzeuges. Die Zulassungsbehörden haben die Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen.
Durch den erhöhten Verwaltungsaufwand entsteht eine erhöhte Gebühr für diesen Zulassungsvorgang. Die Antragsbearbeitung erfolgt nicht im täglichen Schalterbetrieb. Nach Bearbeitung der Antragsunterlagen werden gesonderte Termine zur Abholung vereinbart.
Für den Antrag auf Neuzulassung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ggf. die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ggf. die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
- Gutachten nach §13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung) inkl. Fahrzeuggenehmigungsbogen
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer – 7-stelliger Code)
- Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden