Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder beider Dokumente muss auf Verlangen der Behörde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden. Der tatsächliche Nutzer des Fahrzeuges bei Eintritt des Ereignisses muss daher grundsätzlich persönlich vorsprechen. Eine einfache, schriftliche Erklärung des Antragstellers bzw. Halters reicht hierzu nicht aus. Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ist kostenpflichtig bei der Zulassungsbehörde Hildburghausen.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Versicherung an Eides Statt über das/die verlorengegangene/n Zulassungsdokument/e auch bei einem Notar abgegeben werden.
Ist/Sind Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder beide Zulassungsdokumente gestohlen worden, entfällt bei Vorlage einer Diebstahlanzeige der Polizei die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.
Fahrzeugscheine, die vor dem 01.10.2005 erstellt wurden, werden nicht mehr neu ausgestellt. Bei einem abhandengekommenen oder unbrauchbaren Fahrzeugschein müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgefertigt werden. D.h. es muss darüber hinaus der vor dem 01.10.2005 erstellte Fahrzeugbrief umgetauscht werden.
Für den Antrag auf Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. die Betriebserlaubnis
- Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- ggf. Bescheinigung der Diebstahlanzeige bei der Polizei
- ggf. die Versicherung an Eides Statt vom Notar
Für den Antrag auf Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. die Betriebserlaubnis
- Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- ggf. Bescheinigung der Diebstahlanzeige bei der Polizei
- ggf. die Versicherung an Eides Statt vom Notar
- Bei Abholung der Ersatzdokumente durch Dritte:
- Dieses muss bereits bei Abnahme der eidesstattlichen Versicherung mitgeteilt werden.
- Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Bevollmächtigten sowie der Ausweis des Vollmachtgebers (Vollmacht)
- die bereits abgenommene eidesstattliche Versicherung
Die abhanden gekommene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird im Verkehrsblatt aufgeboten. Die Ersatzpapierausstellung kann grundsätzlich erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und einer Wartefrist von 14 Werktagen ab Veröffentlichungstermin ausgestellt werden. Die Dauer des Verfahrens kann nicht Tag genau bestimmt werden. Die durchschnittliche Dauer beträgt etwa 18 Tage.