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Fahrzeug aus dem Ausland zulassen (Importfahrzeug)
Zulassung eines importierten Neufahrzeuges
Ggf. vorhanden ausländische Fahrzeugdokumente (Herstellerbrief)
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
bzw. bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ein Gutachten nach §21 StVZO oder gem. §13 EG-FGV – i. V. m. dem bereits ausgefüllten Genehmigungsbogen. - den Original Kaufvertrag oder Rechnung des Händlers, Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich und eine Bestätigung das es sich um ein Neufahrzeug handelt, welches noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II hat oder eine Herstellerbescheinigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt
- eine Bestätigung einer Prüforganisation, dass die Fahrzeug-Ident-Nr. überprüft wurde oder die Vorführung des Fahrzeuges in der Zulassungsbehörde Hildburghausen ist erforderlich
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer – 7-stelliger Code)
- Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden
Haben Sie ein fabrikneues Fahrzeug aus einem NICHT EU-Land importiert, ist zusätzlich die Vorlage einer Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung notwendig.
Zulassung eines importierten Gebrauchtfahrzeuges
- vollständige ausländische Fahrzeugpapiere, evtl. vorhandene amtliche Kennzeichen
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
bzw. bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ein Gutachten nach §21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) einer Prüforganisation - den Original Kaufvertrag oder Rechnung des Händlers (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich)
- eine Bestätigung einer Prüforganisation, dass die Fahrzeugidentifikationsnummer überprüft wurde oder die Vorführung des Fahrzeuges in der Zulassungsbehörde Hildburghausen ist erforderlich
- Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer – 7-stelliger Code)
- Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden
Haben Sie ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem NICHT EU-Land importiert, ist zusätzlich die Vorlage einer Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung notwendig.