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Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises (Neuer Halter)

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug zulassen möchten, welches bisher im Landkreis Hildburghausen auf eine andere Person zugelassen war, handelt es sich um eine Umschreibung innerhalb des Landkreises Hildburghausen mit neuem Halter.

Für den Antrag auf Umschreibung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer – 7-stelliger Code)
  • Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
  • Vorlage der bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder (sofern ein neues Kennzeichen zugeteilte werden soll)
  • Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden
Umschreibung © Landratsamt Hildburghausen
Umschreibung © Landratsamt Hildburghausen

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