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Adress- und Namensänderung des eingetragenen Halters (z.B. Umzug oder Hochzeit)

Wenn sich Ihre Adresse innerhalb des Landkreises Hildburghausen oder Ihr Name (z. B. bei Heirat) ändert, sind Sie gem. § 15 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) verpflichtet, die Änderung in der Zulassungsstelle Hildburghausen vornehmen zu lassen.

Die Änderung Ihrer Anschrift in den Fahrzeugpapieren ist erst nach der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt bzw. bei den Bürgerämtern möglich.

Bei einer Adressänderung sind vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden

Bei einer Namensänderung sind vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden
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