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Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen werden für ein bestimmtes Fahrzeug
für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb
Deutschlands zugeteilt. Das Kurzzeitkennzeichen wird zeitlich
befristet für 3 bis maximal 6 Tage zugeteilt. Dieses geht nur für abgemeldete Fahrzeuge oder für Fahrzeuge außerhalb des Saisonzeitraums.

Zuständig für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ist die Zulassungsbehörde Hildburghausen nur dann, wenn

  • der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Hildburghausen hat

oder

  • der Antragsteller im Bundesgebiet der Bundesrepublik oder
    in einem EU/EWR-Staat wohnt und der Standort /Kaufvertrag des Fahrzeugs im Landkreis Hildburghausen ist

oder

  • der Antragsteller seinen Wohnsitz im Ausland hat und die empfangsbevollmächtigte Person ihren Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz im Landkreis Hildburghausen hat.

Wird einem Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung
ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt, dürfen bis zur erfolgreich
durchgeführten Hauptuntersuchung nur Fahrten zur
nächstgelegenen Prüfstelle innerhalb des Landkreises Hildburghausen
oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden.

Wird einem Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis ein
Kurzzeitkennzeichen zugeteilt, dürfen nur Fahrten im Zusammenhang
mit der Erlangung der Betriebserlaubnis zur nächstgelegenen
technischen Prüfstelle innerhalb des Landkreises Hildburghausen
oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden.

Für den Antrag auf Kurzzeitkennzeichen sind
folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder
    (auch in Kopie)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
    (auch in Kopie)
  • Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung
    gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
    (auch in Kopie)
  • elektronische Versicherungsbestätigung
    (7-stellige eVB-Nummer) für Kurzzeitkennzeichen
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    oder ein anderes gültiges Ausweisdokument
    (z. B. Aufenthaltstitel)
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger
    Personalausweis der bevollmächtigten Person
    Vollmacht
  • Nachweis des Standortes des Fahrzeuges
    durch gültigen Kaufvertrag (nur erforderlich, wenn der Halter
    nicht im Landkreis Hildburghausen mit Hauptwohnsitz
    gemeldet ist
    ) Erklärung zum Standort
  • ausgefüllter Vordruck Empfangsbevollmächtigung,
    sofern kein Wohnsitz in Deutschland besteht
    Empfangsbevollmächtigung
  • amtliches Ausweisdokument des Empfangsbevollmächtigten

Hinweis: Als Nachweis der Fahrzeugdaten und Gültigkeit
der Hauptuntersuchung können neben amtlichen Dokumenten
auch Kopien oder Faxe anerkannt werden.

Kurzzeitkennzeichen © Landratsamt Hildburghausen
Kurzzeitkennzeichen © Landratsamt Hildburghausen

Kurzzeitkennzeichen

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