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Neuzulassung und Tageszulassung

Als Neuzulassung wird die erstmalige Zulassung eines Neufahrzeuges ohne vorherigen Haltereintrag bezeichnet.

Tageszulassung: Seit dem 01.09.2023 ist es möglich, ein zulassungspflichtiges Neufahrzeug auch nur für die Dauer eines Tages zum Verkehr zuzulassen. Das Fahrzeug darf bis zum Ablauf des Tages, an dem es zugelassen wurde, am Verkehr teilnehmen und gilt mit Ablauf des Tages der Zulassung (24:00 Uhr) als außer Betrieb gesetzt.

Für den Antrag auf Neuzulassung/Tageszulassung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    – nicht vorhanden? Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Import?
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
    bzw. bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ein Gutachten nach §21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer – 7-stelliger Code)
  • Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden


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