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Wiederzulassung auf den bisherigen Halter
Um eine Wiederzulassung handelt es sich, wenn ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder auf denselben Halter, zugelassen wird.
Für den Antrag auf Wiederzulassung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Kennzeichenwechsel, bei Änderung auf Saisonkennzeichen oder bei Umstellung auf E- bzw. H.-Kennzeichen; sollten Sie keine Änderung des Kennzeichens vornehmen, so benötigen wir die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht
- bei Fahrzeugscheinen nach altem Recht (Ausstellung vor dem 01.10.2005) ist der Fahrzeugbrief ebenfalls vorzulegen
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer – 7-stelliger Code)
- Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden