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Sonstiges: Ausstellung von Feinstaubplaketten/ Unfallkennzeichen/ Tempo 100

Umweltplakette (Feinstaubplakette)

Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge

Kommunen und Städte können zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen Verkehrsverbote erlassen (sog. Umweltzonen).

Unter dem Verkehrszeichen zur Umweltzone wird auf einem Zusatzzeichen die Umweltplaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf. Fahrzeuge ohne entsprechender Plakette dürfen keine Verkehrsverbotszone durchfahren.

Für die Ausstellung einer Feinstaubplakette benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)

Unfallkennzeichen (erneuern der Kennzeichentafel/ Stempelplakette)

Kennzeichentafeln können erneuert werden, wenn diese beschädigt oder unleserlich geworden sind.

Ist die Hauptuntersuchungsplakette oder sind die Stempelplaketten beschädigt oder lösen sich von den Kennzeichen, sind diese durch die Zulassungsbehörde zu erneuern.

Die Kennzeichen werden in der Zulassungsbehörde entwertet.

Um die Stempelplaketten erneuen zu lassen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • das/die Kennzeichenschild(er) –
    die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln!
    Hinweis:
    Bei Kennzeichenschildern, die vor dem 01.01.2015 zugeteilt/gesiegelt wurden, müssen beide Kennzeichenschilder vorgelegt werden!
  • Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)

Tempo 100 km/h für Anhänger

Für die Eintragung bzw. nachträgliche Beantragung einer 100 km/h-Zulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein)
  • das Gutachten über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
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