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Umkennzeichnung (Neue Kennzeichenkombination)
Falls Sie Ihre bestehenden Kennzeichen ändern möchten, haben Sie die Möglichkeit eine Umkennzeichnung auf ein neues Kennzeichen kostenpflichtig vornehmen zu lassen.
Für den Antrag auf Umkennzeichnung Ihres zugelassenen Fahrzeugs sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- Vorlage der bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden