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Umschreibung eines Fahrzeuges von Außerhalb in den Landkreis Hildburghausen (Gleicher Halter)

Um eine Umschreibung des Fahrzeuges von außerhalb in den Landkreis Hildburghausen „gleicher Halter“ handelt es sich, wenn Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Hildburghausen verzogen sind und Ihr Fahrzeug auf die neue Anschrift ummelden wollen.

Für den Antrag auf Umschreibung sind folgende Unterlagen erforderlich:

1. mit Kennzeichenwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer – 7-stelliger Code)
  • Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
  • Vorlage der bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder (sofern ein neues Kennzeichen zugeteilte werden soll)
  • Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden

2. mit Kennzeichenmitnahme
(Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens ist seit 2015 möglich)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)                                                         
    Hinweis: bei Fahrzeugscheinen nach altem Recht (Ausstellung vor dem 01.10.2005) ist der Fahrzeugbrief ebenfalls vorzulegen
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer – 7-stelliger Code)
  • Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
  • Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden
Umschreibung © Landratsamt Hildburghausen
Umschreibung © Landratsamt Hildburghausen
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