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Technische Änderung
Sofern am Fahrzeug Umbauten oder technische Änderungen vorgenommen werden, sind diese in den Fahrzeugdokumenten zu erfassen. Dafür muss das Fahrzeug zunächst einer amtlich anerkannten Prüforganisation vorgeführt werden. Diese erstellt ein technisches Gutachten über die Veränderungen.
Für den Antrag auf Eintragung der technischen Änderung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (nur bei Änderung der Leistung, der Fahrzeugart/ Aufbauart und Änderung der Antriebsart)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- Gutachten nach § 19 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) bzw. auch nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) einer amtlichen Prüforganisation
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden
- ggf. eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) wenn sich die Fahrzeugart geändert hat (z.B. Umschlüsselung von PKW auf LKW oder PKW auf So.Kfz.-Wohnwagen)