Verlust oder Diebstahl Kennzeichen
Der Verlust oder Diebstahl des/r Kennzeichen ist der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Gleichzeitig ist ein Antrag auf Umkennzeichnung des Fahrzeuges zu stellen.
Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen muss eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden. Der/die Halter/in (der tatsächliche Nutzer des Fahrzeuges bei Eintritt des Ereignisses) muss daher grundsätzlich persönlich vorsprechen. Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ist kostenpflichtig bei der Zulassungsbehörde Hildburghausen.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Versicherung an Eides Statt über das/die verlorengegangene/n Kennzeichen auch bei einem Notar abgegeben werden.
Für den Antrag auf Umkennzeichnung des Fahrzeuges wegen Verlust des/r Kennzeichen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- schriftliche Verlusterklärung oder Verlustanzeige der Polizei
- ggf. das andere Kennzeichen, sofern nur ein Kennzeichen abhandengekommen ist
Für den Antrag auf Umkennzeichnung des Fahrzeuges wegen Diebstahl des/r Kennzeichen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- Diebstahlanzeige bei der Polizei ist zwingend erforderlich
- ggf. das andere Kennzeichen, sofern nur ein Kennzeichen abhandengekommen ist
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person (Vollmacht)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des/der Gewerbetreibenden